Online Spielothek oder Online Casino: der Unterschied laut Gesetz
Die beiden Begriffe werden im Alltag synonym benutzt. Im deutschen Recht bezeichnen sie zwei verschiedene Dinge – und eines davon dürfen die Anbieter nicht einmal aussprechen.
Die Zahlen auf einen Blick
- 97
Domains mit Automatenspiel-Erlaubnis
Bundesweit erteilt von der GGL – nur diese Domains dürfen virtuelle Automatenspiele anbieten.
- 35
Erlaubnisinhaber dahinter
Das Register führt Gesellschaften, nicht Marken – eine Gesellschaft hält oft mehrere Domains.
- Abs. 11
Spielothek statt „Casino“ nach § 22a
Für Anbieter virtueller Automatenspiele ist der Begriff gesetzlich unzulässig – daher „Spielothek“.
Zwei Erlaubnisarten, nicht zwei Namen für dasselbe
Der deutsche Glücksspielmarkt unterscheidet rechtlich zwischen Anbietern virtueller Automatenspiele und Online Casinos. Erstere beschränken sich auf Spielautomaten. Andere Spielformen sind gesondert geregelt und nicht Thema dieser Seite.
Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele erteilt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bundesweit – 97 Domains tragen eine solche Erlaubnis, gehalten von 35 Erlaubnisinhabern. Diese Anbieter dürfen Slots anbieten und sonst nichts.
Deshalb konzentrieren sich die Empfehlungen auf dieser Seite auf virtuelle Automatenspiele: Sie stehen Spielern im gesamten Bundesgebiet legal zur Verfügung.
Das Wort selbst ist geregelt
Die Trennung geht weiter, als die meisten vermuten. § 22a Absatz 11 des Glücksspielstaatsvertrags erklärt für Anbieter virtueller Automatenspiele die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ für unzulässig.
Das erklärt eine Beobachtung, über die viele stolpern: Wer nach „Marke Casino“ sucht und beim Anbieter selbst nirgends ein solches Wort findet, hat nicht die falsche Seite erwischt. Er sieht eine Vorschrift.
Es erklärt auch, warum diese Seite durchgehend von Spielothek spricht. Das ist keine Marotte der Redaktion, sondern die Terminologie, die das Gesetz für diese Erlaubnisart vorsieht.
Was die Erlaubnis abdeckt – und was nicht
Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt Spielautomaten ab und nichts sonst. Was ein Anbieter mit dieser Erlaubnis nicht führt, fehlt also nicht, weil er es nicht einkaufen mochte, sondern weil seine Erlaubnis es nicht abdeckt.
Wer Spielautomaten ohne Eintrag im Verzeichnis der GGL anbietet, tut das ohne deutsche Erlaubnis. Dann greifen weder LUGAS noch OASIS, und es gibt keine Behörde, an die du dich wenden könntest.
Was das für die Auswahl heißt
Für dich läuft es auf zwei Fragen hinaus. Erstens: Suchst du Spielautomaten? Dann bist du im bundesweit regulierten Markt und hast 97 erlaubte Domains zur Auswahl.
Zweitens: Prüfe im Register nicht nur, ob ein Anbieter eingetragen ist, sondern wofür. Das Verzeichnis führt die Erlaubnisse nach Kategorie – eine Erlaubnis für Sportwetten deckt keine Automatenspiele ab und umgekehrt genauso wenig. Wie du das nachschlägst, steht im Beitrag über die Whitelist.
Die Regeln, die innerhalb der Automatenspiel-Erlaubnis gelten, stehen unter Spielautomaten.
Die Begriffe, die dir stattdessen begegnen
Weil das Wort „Casino“ für diese Erlaubnisart nicht zur Verfügung steht, hat sich eine Reihe anderer Bezeichnungen eingebürgert. Sie meinen alle dasselbe: einen Anbieter mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.
Du findest Online Spielothek und Internet Spielothek, Online Spielhalle und virtuelle Spielhalle, dazu die nüchterne Variante Anbieter für virtuelle Automatenspiele oder schlicht Automatenspiel-Anbieter. Keiner dieser Begriffe ist eine Marke, und keiner sagt etwas über die Qualität aus.
Das ist beim Suchen nützlich zu wissen: Wer nach dem einen Wort sucht und nichts findet, findet unter dem anderen dieselbe Sache. Und es ist beim Prüfen nützlich – ein Anbieter, der sich auf einer deutschsprachigen Seite selbst als Casino bezeichnet, tritt jedenfalls nicht unter einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf. Die Regeln der Spielothek stehen gesammelt im Ratgeber.
Häufige Fragen
Was deckt die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ab?
Spielautomaten und sonst nichts. Andere Spielformen sind gesondert geregelt; sie sind nicht Thema dieser Seite.
Warum heißt keine deutsche Online Spielothek „Casino“?
Weil § 22a Absatz 11 des Glücksspielstaatsvertrags die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ für Anbieter virtueller Automatenspiele für unzulässig erklärt.
Wie viele Anbieter haben die Automatenspiel-Erlaubnis?
Es sind 97 Domains, gehalten von 35 Erlaubnisinhabern. Das Verzeichnis der GGL ist öffentlich und führt Gesellschaften, nicht Marken.
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