Änderungen seit deinem Besuch Unabhängiger Vergleich legaler Online Spielotheken

Werbehinweis: Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

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Die GGL-Whitelist selbst prüfen: so liest du das amtliche Verzeichnis

Die wirksamste Vorsichtsmaßnahme in diesem Markt kostet zwei Minuten und nichts. Sie hat nur drei Fallstricke – und einer davon hat uns selbst erwischt.

Die Zahlen auf einen Blick

  • 2 Min.

    So lange dauert der Abgleich

    Kostenlos, durchsuchbar, die einzige verbindliche Liste für den deutschen Markt.

  • 3

    Fallstricke beim Lesen

    Markenname statt Domain, die falsche Kategorie – und eine Druckansicht, die uns selbst erwischt hat.

  • 18.03.2024

    Das Datum, das zu oft gleich aussieht

    Die Druckansicht setzt für alle Domains eines Inhabers ein einziges, jüngeres Datum ein – ein Warnsignal, keine echte Erstmeldung.

Die drei Fallstricke stehen ausführlich unter Domain statt Markenname, Erlaubnisart und Druckansicht.

Wo das Verzeichnis steht

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt ein öffentliches Verzeichnis der erlaubten Anbieter. Es ist kostenlos, durchsuchbar und die einzige verbindliche Liste für den deutschen Markt: Übersicht erlaubter Anbieter.

Was dort nicht steht, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt keine Grauzone, keine „Lizenz aus einem anderen EU-Land, die hier auch gilt“, und keinen Anbieter, der aus Versehen fehlt.

Den Abgleich kannst du auch direkt hier machen: Der Whitelist-Abgleich auf der Startseite prüft gegen dieselben 97 Domains.

Suche die Domain, nicht den Markennamen

Der erste Fallstrick: Das Register führt Gesellschaften, keine Marken. Und die Gesellschaften heißen fast nie wie die Marke.

Drei Beispiele aus dem aktuellen Stand: Hinter loewen-play.de steht die Löwen Play digital GmbH aus Bingen. Hinter lordlucky.de steht die Rabbit Entertain IT Limited aus Santa Venera auf Malta – dieselbe Gesellschaft, die auch lapalingo.de, tigerspin.de, casumo.de und winfest.de betreibt. Hinter slotmagie.de steht die Solis Ortus Service Limited aus Sliema.

Wer nach „Lord Lucky“ sucht, findet also nichts, obwohl der Anbieter erlaubt ist. Gib stattdessen die Domain ein, so wie sie in der Adresszeile steht. Das ist auch der Grund, warum wir auf dieser Seite immer die Domain nennen und nicht nur den Markennamen.

Achte auf die Erlaubnisart

Der zweite Fallstrick: Ein Eintrag allein genügt nicht. Das Register führt mehrere Kategorien – Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Pferdewetten – und ein Anbieter kann in einer eingetragen sein und in einer anderen nicht.

Für eine Spielothek brauchst du die Kategorie „Virtuelle Automatenspiele“. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt sie nicht ab. Bei merkurslots.de etwa stehen beide nebeneinander, mit verschiedenen Daten: Virtuelle Automatenspiele seit dem 3. November 2023, Sportwetten seit dem 6. November 2023.

Im Eintrag steht außerdem das Vertriebsgebiet. Länderübergreifend heißt bundesweit – das ist bei den Automatenspiel-Erlaubnissen der Normalfall.

Die Falle, die uns selbst erwischt hat

Der dritte Fallstrick ist der unangenehmste, weil er falsche Zahlen liefert statt gar keiner. Die Seite zeigt jeden Erlaubnisinhaber zweimal: einmal als aufklappbaren Eintrag auf dem Bildschirm und einmal in einem Block für die Druckansicht.

Beide tragen dieselbe Beschriftung „Erstmaliges Erlaubnisdatum“. Aber die Druckansicht setzt für alle Domains eines Inhabers ein einziges, jüngeres Datum ein. Bei Löwen Play steht in der Bildschirmansicht der 15. Dezember 2022 für loewen-play.de, der 13. Dezember 2023 für loewen-player.de und der 18. März 2024 für playland.de – in der Druckansicht dreimal der 18. März 2024.

Wir haben beim ersten Aufbau dieser Seite die zweite Fassung erwischt und vier Anbieter dadurch um Monate bis Jahre zu jung datiert. Das Erkennungszeichen ist einfach: Wenn alle Domains eines Inhabers dasselbe Datum tragen, liest du vermutlich die Druckansicht. Echte Erstdaten unterscheiden sich, sobald ein Inhaber über die Jahre Domains hinzugefügt hat.

Als Gegenprobe lohnt ein Blick auf die Seite des Anbieters selbst: Lapalingo nennt dort das eigene Erlaubnisdatum mit dem 27. Dezember 2022 – und bestätigt damit die Bildschirmansicht.

Was der Eintrag beweist – und was nicht

Ein Eintrag beweist, dass der Anbieter erlaubt ist, der Aufsicht der GGL untersteht und an LUGAS und OASIS angeschlossen sein muss. Das ist viel, und ohne das ist alles andere gegenstandslos.

Er beweist nicht, wie schnell eine Auszahlung läuft, wie ein Kundenservice auf einen Streitfall reagiert oder wie lange eine Verifizierung dauert. Das sind Erfahrungswerte, und wer sie dir ohne eigenes Konto als Zahl verkauft, hat sie sich ausgedacht.

Wenn es tatsächlich Streit gibt, ist der Adressat übrigens ebenfalls die Aufsicht, nicht ein Bewertungsportal: Die GGL nimmt Hinweise zu erlaubten Anbietern entgegen, und für einen Anbieter, der seine Erlaubnis behalten will, ist das ein echtes Risiko.

Wie aktuell ist die Liste – und wie aktuell ist deine Prüfung?

Das Verzeichnis wird laufend gepflegt: Anbieter kommen hinzu, Erlaubnisse werden erteilt, einzelne fallen weg. Es gibt keinen festen Stichtag, zu dem sich alles ändert.

Daraus folgt etwas, das jede Vergleichsseite betrifft, auch diese: Ein Abgleich ist immer eine Momentaufnahme. Wer „aktuell“ schreibt, behauptet dabei etwas, das sich nicht nachprüfen lässt – ein Adjektiv ist kein Beleg. Verlass dich deshalb bei Geld nicht auf die Zusammenfassung einer Vergleichsseite, sondern schlag im Register selbst nach: zwei Minuten, ein Suchfeld, die Domain.

Für dich heißt das zweierlei. Wenn eine Seite kein Prüfdatum nennt, weißt du nicht, wie alt ihre Aussage ist. Und wenn es um Geld geht, schlag im Zweifel selbst nach – zwei Minuten, ein Suchfeld, die Domain. Das Register ist dieselbe Quelle, aus der auch wir schöpfen, nur ohne den Umweg über uns. Was nach der Prüfung zählt – Limit, Sperre, Spieltempo –, erklären die übrigen Beiträge im Ratgeber.

Häufige Fragen

Wonach suche ich im Register?

Nach der Domain, nicht nach dem Markennamen. Das Verzeichnis führt Gesellschaften, und die heißen fast nie wie die Marke – hinter lordlucky.de steht zum Beispiel die Rabbit Entertain IT Limited.

Reicht es, wenn der Anbieter überhaupt eingetragen ist?

Nein. Achte auf die Kategorie: Für eine Spielothek brauchst du „Virtuelle Automatenspiele“. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt Automatenspiele nicht ab.

Warum finde ich zwei verschiedene Daten für dieselbe Domain?

Weil die Seite jeden Inhaber zweimal zeigt – als Bildschirmeintrag und als Druckansicht. Die Druckansicht setzt für alle Domains eines Inhabers ein einziges, jüngeres Datum ein. Maßgeblich ist die Bildschirmansicht.

Was heißt „länderübergreifend“ im Eintrag?

Dass die Erlaubnis bundesweit gilt und nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt ist. Bei Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele ist das der Normalfall.

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